Scheidungsimmobilien: Diese Optionen haben Eigentümer
Nach einer Trennung oder eine Scheidung steht häufig die Frage im Raum, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen kann. Dabei geht es nicht nur um den emotionalen Aspekt, sondern auch um den finanziellen. Urs Müller, Gründer und Geschäftsführer des Celler Unternehmens Müller & zum Felde Immobilien, und seine Kollegen stehen Betroffenen in dieser Situation beratend zur Seite.
Dabei prüfen sie verschiedene Möglichkeiten und fungieren zuweilen auch als Vermittler zwischen den beiden Parteien. „Besonders wenn Kinder im Spiel sind, ist es wichtig, die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden“, meint Urs Müller. Eine Option ist es beispielsweise, dass ein Elternteil mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleibt und der andere sich nach einer neuen Bleibe umsieht. „Denkbar ist hier die Übertragung des Immobilieneigentums mit Auszahlung des Partners“, erklärt der Geschäftsführer. Bei dieser Lösung sollten die Beteiligten allerdings bedenken, dass sich die Lebenshaltungskosten durch die doppelte Haushaltsführung erhöhen.
Weitere Möglichkeiten bestehen in der Vermietung oder dem Verkauf der Immobilie. „Sind sich beide Parteien einig, können Verkauf oder Vermietung problemlos durchgeführt werden und die Miete bzw. der Verkaufserlös kann untereinander gerecht aufgeteilt werden“, so Urs Müller. Schwieriger wird es, wenn eine der beiden Parteien die Immobilie verkaufen möchte, die andere aber nicht. Hier wird zunächst geschaut, wer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist, denn nur dieser darf die Immobilie verkaufen. Sind beide als Eigentümer im Grundbuch vermerkt, kann der Verkaufswillige nach der erfolgten Scheidung eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Bei diesem öffentlichen Verfahren wird die Immobilie verkauft und der Meistbietende erhält sie. „Häufig sind die Gebote hierbei aber nicht so hoch wie die bei einem normalen Verkauf“, weiß Urs Müller. Daher sei es besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Im Hinblick auf die Finanzen sollte der bestehenden Immobilienkredit ebenfalls im Auge behalten werden. Haben beide Parteien den Darlehensvertrag unterschrieben, können beide haftbar gemacht werden – auch dann, wenn eine Partei nicht zahlt.
Durch den Immobilienverkauf lässt sich nicht nur ein emotionaler Schlussstrich ziehen, sondern der Immobilienkredit lässt sich in einigen Fällen auch tilgen, sodass künftig auch finanziell getrennte Wege beschritten werden können.
Eigentümer, die ihre Immobilie nach einer Scheidung oder Trennung verkaufen möchten und dabei Unterstützung benötigen, können sich von den Immobilienmaklern von Müller & zum Felde beraten lassen. Sie informieren unter der Telefonnummer 05141 / 9 47 37-0 unverbindlich und kostenlos zu den Leistungen rund um den Verkaufsprozess.
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Müller & zum Felde Immobilien
Urs Müller
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